Ein Sieg für Renate Künast und alle von Hate Speech betroffenen Menschen in der Kommunalpolitik. Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun in dem Verfahren, das Renate Künast aufgrund von auf Facebook geäußerten Hasskommentaren anstrengte und hob die Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf. Frau Künast klagte auf Herausgabe der Daten der Kommentierenden, um diese auch auf zivilrechtlichem Wege verfolgen zu können. Diese Klagen wiesen die Berliner Zivilgerichte teilweise ab.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verletzten die zivilgerichtlichen Urteile Künasts Persönlichkeitsrecht aufgrund der mangelnden Abwägung mit der Meinungsfreiheit der Kommentierenden. Die Berliner Gerichte müssen nun unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts neu entscheiden.
News
Im Jahr 2021 haben wir viel als Verein geschafft und freuen uns deswegen umso mehr auf ein erfolgreiches und spannendes Jahr 2022!
Wir haben unsere ersten Workshops durchführen können und haben Corona zum Trotz virtuell Kommunalpolitiker*innen auf Hass und Bedrohung im Amt und Privatleben vorbereitet. Im kommenden Jahr möchten wir unsere Workshops noch mehr Kommunalpolitiker*innen bundesweit zugänglich machen.
Unser Verein ist als Teil des Projektes Stark im Amt der Körber-Stiftung aufgenommen worden und wir sind stolz darauf, dass unser ehrenamtliches Engagement in diesem Jahr vom Bundesinnenministerium gewürdigt wurde.
Wir sind als Verein um viele tolle neue Mitglieder gewachsen und konnten diesen Sommer nach über einem Jahr virtueller Treffen das erste Mal „in echt“ zusammen kommen. Jetzt freuen wir uns darauf, weiterhin zu wachsen und engagierte Menschen mit in unser Team aufzunehmen.
Wir danken der Hermann Ehlers Stiftung e.V., der Parteischule der SPD, der Konrad Adenauer Stiftung, dem LandesFrauenrat Schleswig-Holstein, der Körber-Stiftung, dem VFB Salzwedel e.V. und HateAid für die Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Projekte und Partnerschaften.
In einem Artikel der Deutschlandfunk Narichten geht es um die Angst, welche inzwischen Teil des Arbeitsalltags von Kommunalpolitiker*innen geworden ist. Gerd Landsberg vom Deutscher Städte- und Gemeindebund spricht die Gefahr an, welche damit für die Kommunalpolitik einhergeht.
Wir freuen uns riesig über die Würdigung unserer Arbeit und unserer Anliegen: ohne Förderungen durch öffentliche Mittel oder Stiftungen, haben wir es geschafft, durch die harte Arbeit von vielen einzelnen Engagierten Teil der Videoreihe „Ehrenamt – Du machst den Unterschied“ des Bundesministerium für Inneres zu werden. In Zusammenarbeit mit der Hermann Ehlers Stiftung e.V. sowie der Körber-Stiftung ist ein Video über die ehrenamtliche Arbeit des Vereins in der Kommunalpolitik entstanden.
Das Video findet ihr hier: https://bit.ly/3jYLGru
Tipp für den Norden: Am 27.10 veranstalt die Hermann Ehlers Stiftung und Akademie ein Podiumsgespräch zum Thema #Ehrenamt und #Engagement in der Politik: Direkte Demokratie als Partizipationsmittel der Zukunft? Weitere Informationen zu dieser spannenden Diskussion findet ihr hier.
Einer unserer Gründer und aktuellen Vorstände des Vereins Niels Fischer fasst gut zusammen, was viele von uns bewegt. Um die Zukunft der #Demokratie zu schützen, müssen wir heute schon anfangen, die einzelnen #Kommunalpolitiker*innen zu unterstützen.
Immer wieder hören wir von Burgermeister*innen und anderen Kommunalpolitiker*innen, dass sich die Arbeit durch extreme Bewegungen wie die der sogenannten Querdenker ungemein erschwärt hat. In dem Zeit-Interview geht Christina Bleisinger auf genau dieses Thema ein und erläutert ihre perönlichen Erfahrungen.
Es geht um: Radikalisierung, Tendenz zur Spaltung der Bevölkerung und „Kapern“ der demokratischen Institutionen durch Bewegungen wie die der Querdenker.
Lest den Artikel hier.
Zusammen mit Anna-Lena von Hodenberg für HateAid hat Meinolf Meyer für Starke Demokratie e.V. heute eine Pressemitteilung zu den aktuellen Geschehnissen um den Hamburger Innensenator Andy Grote veröffentlicht.
Lest sie hier.
Zusätzlich zu den regulären Workshops, nimmt der Verein in nächster Zeit an zwei Veranstaltungen der kommunalen Konfliktberatung VFB Salzwedel teil.
Die erste Veranstaltung ist morgen am 30.08 um 16:00 Uhr. Dabei handelt es sich um eine Online-Diskussion zum Thema „Vorbereitung auf Hassbotschaften und Gewalt in der Kommunalpolitik“.
Nähere Informationen sowie alles was zur Anmeldung nötig ist gibt es hier.
Die zweite Veranstaltung findet am 14.09 statt. Diese behandelt das Thema „Herausforderung Kommune – wie gelingt die gesellschaftliche Transformation?“ auch hier ist eine Teilnahme für Interessierte möglich. Dabei gibt es weitere Informationen hier.
Wir wollen auch hier das Segment des Zitat der Woche wieder regelmäßig stattfinden lassen. Deswegen kommt heute ein Zitat von Heike Fischer, die seit Anfang an Teil des Vereins ist und unter anderem an den Podcasts mitarbeitet.
Mit ihrem Engagement tut sie etwas für das demoktratische, freiheitliche Miteinander in Deutschland!
Wir freuen uns berichten zu können, dass letzte Woche unser Vereinsvorstand Meinolf Meyer Teil der Diskussion „Übergriffe gegen Kommunalpolitiker/-innen” des Behörden Spiegel sein durfte.
Eine spannende und höhrenswerte Diskussion:
Hört sie euch gerne hier an.
Wir freuen uns, dass unsere Arbeit gegen Hasss und Bedrohung in der Kommunalpolitik für den Preis ‚Wir ist Plural‘ der Bundeszentrale für politische Bildung nominiert ist. Mit dem Preis sollen Projekte zur Stärkung der Demokratie unterstützt werden und mehr Sichtbarkeit bekommen.
Eure Stimme in der Abstimmung hilft dabei, dass unsere Themen und unsere Arbeit mehr Aufmerksamkeit bekommt.
Stimt hier für uns ab: https://bit.ly/2UNJb1u
Kurz vor Ende der Legislaturperiode haben der Bundestag und der Bundesrat weitere Strafrechtsverschärfungen auf den Weg gebracht, die auch von Hass und Hetze betroffenen KommunalpolitikerInnen zu Gute kommen dürften. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten“ sollen nun diejenigen geschützt werden, deren persönliche Daten (z.B. Adresse, Name oder Fotografien) veröffentlicht werden. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich erkannt, dass solche Veröffentlichungen häufig mit subtilen Äußerungen (z.B. „man sollte diese Person besuchen gehen“) verknüpft werden, ohne dass konkrete Drohungen ausgesprochen werden. Künftig wird daher in einem neuen § 126a StGB das öffentliche Verbreiten von personenbezogenen Daten unter Strafe gestellt, welches geeignet ist, die betroffene Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr bestimmter Straftaten (z.B. Körperverletzung oder Sachbeschädigung von bedeutendem Wert) auszusetzen. Des Weiteren soll auch die „verhetzende Beleidigung“ nunmehr in einem neu geschaffenen § 192a StGB gesondert berücksichtigt werden. Er erfasst Inhalte, die eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung, bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden und hierdurch die Menschenwürde der betroffenen Personen verletzen können. Schließlich soll noch der Straftatbestand der „Nachstellung“ (§ 238 StGB) künftig Fälle von „Cyber-Stalking“ durch Benennung von „Cyberstalking-Handlungen“ ausdrücklich erfassen. Zur besseren Verfolgbarkeit wurden auch die Strafbarkeitsschwellen an dieser Stelle herabgesetzt.