Unsere Leiterin der Geschäftsstelle, Andrea Säckl, hat im Interview über die Unterstützung von kommunalpolitisch Aktiven gesprochen und erläutert, warum gerade diese immer häufiger von Hass und Gewalt betroffen sind. Wir freuen uns darüber, dass das Thema mehr Aufmerksamkeit bekommt!
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Auch in diesem Jahr bieten wir weiterhin unsere Online-Workshops zum Thema „Gut vorbereitet auf Hass und Bedrohung“ für Kommunalpolitiker*innen und Interessierte an!
Am Dienstag, den 17.01.2023 von 18:00-20:30 Uhr veranstalten wir gemeinsam mit dem Landesbüro der Friedrich-Ebert-Stiftung in Sachsen-Anhalt ein Online-Training, in dem wir Kommunalpolitiker*innen nicht nur aufklären, sondern ihnen insbesondere auch präventive Maßnahmen sowie Anlaufstellen bei Hass und Gewalt darlegen.
Die Anmeldung erfolgt hier.
Am Mittwoch hat die Bundesregierung die Vorlage für das Demokratiefördergesetz gebilligt, ein großer Erfolg!
Dennoch gilt es Dinge wie die Förderdauer und Förderrichtlinien zu konkretisieren, um die versprochene Planungssicherheit zu gewährleisten.
Wir sind gespannt auf weitere Details.
Mehr Infos gibt es beispielsweise hier.
Nancy Faeser hat auf dem Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebunds auf den Schutz von kommunalen Amts- und Mandatsträger*innen hingewiesen. Wie eine “Allianz zum Schutz kommunaler Mandaträger” Vorschläge einbringen soll, bleibt weiterhin offen und muss dringend konkretisiert werden.
Um Nutzer*innen von Online-Plattformen zu schützen, hat sich am Wochenende die EU Kommission auf den Digital Services Act geeinigt. Als Verein hoffen wir vor allem, dass somit auch Kommunalpolitiker*innen zukünftig weniger unter Hass und Hetze leiden.
Für das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat Nancy Faeser in der vergangenen Woche den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorgestellt.
Dabei ist es für uns als Verein sowie für alle Kommunalpolitiker*innen wichtig zu sehen, dass das Leid, welches ertragen werden muss, anerkannt und bekämpft wird
„Und jede und jeder, der sich engagiert […] der kämpft auch den Kampf um die Zukunft der Demokratie.“
In seiner Rede hat Bundespraesident Frank Walter Steinmeier ein wichtiges Zeichen gesetzt, welches auch die Motivation unserer Arbeit im Verein wiederspiegelt.
Ein Sieg für Renate Künast und alle von Hate Speech betroffenen Menschen in der Kommunalpolitik. Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun in dem Verfahren, das Renate Künast aufgrund von auf Facebook geäußerten Hasskommentaren anstrengte und hob die Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf. Frau Künast klagte auf Herausgabe der Daten der Kommentierenden, um diese auch auf zivilrechtlichem Wege verfolgen zu können. Diese Klagen wiesen die Berliner Zivilgerichte teilweise ab.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verletzten die zivilgerichtlichen Urteile Künasts Persönlichkeitsrecht aufgrund der mangelnden Abwägung mit der Meinungsfreiheit der Kommentierenden. Die Berliner Gerichte müssen nun unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts neu entscheiden.
Kurz vor Ende der Legislaturperiode haben der Bundestag und der Bundesrat weitere Strafrechtsverschärfungen auf den Weg gebracht, die auch von Hass und Hetze betroffenen KommunalpolitikerInnen zu Gute kommen dürften. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten“ sollen nun diejenigen geschützt werden, deren persönliche Daten (z.B. Adresse, Name oder Fotografien) veröffentlicht werden. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich erkannt, dass solche Veröffentlichungen häufig mit subtilen Äußerungen (z.B. „man sollte diese Person besuchen gehen“) verknüpft werden, ohne dass konkrete Drohungen ausgesprochen werden. Künftig wird daher in einem neuen § 126a StGB das öffentliche Verbreiten von personenbezogenen Daten unter Strafe gestellt, welches geeignet ist, die betroffene Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr bestimmter Straftaten (z.B. Körperverletzung oder Sachbeschädigung von bedeutendem Wert) auszusetzen. Des Weiteren soll auch die „verhetzende Beleidigung“ nunmehr in einem neu geschaffenen § 192a StGB gesondert berücksichtigt werden. Er erfasst Inhalte, die eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung, bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden und hierdurch die Menschenwürde der betroffenen Personen verletzen können. Schließlich soll noch der Straftatbestand der „Nachstellung“ (§ 238 StGB) künftig Fälle von „Cyber-Stalking“ durch Benennung von „Cyberstalking-Handlungen“ ausdrücklich erfassen. Zur besseren Verfolgbarkeit wurden auch die Strafbarkeitsschwellen an dieser Stelle herabgesetzt.
Mit einer eindrucksvollen Rede hat Bundespräsident Steinmeier heute das Portal Stark im Amt eröffnet. „‚Stark im Amt’ ist der Beweis, dass wir als Gesellschaft nicht hilflos sind, wenn es um den Schutz unserer Kommunalpolitiker geht.“ Deshalb freuen wir uns umso mehr, dass auch unser Verein einen Beitrag zur Arbeit des Portals liefern darf.
Komplementär zum Portal bieten wir Workshops für Kommunal-poliitker*nnen an, um sie gegen Hass und Bedrohungen zu stärken.
https://www.stark-im-amt.de/netzwerk/netzwerk-info/anbieter/starke-demokratie-ev/
Gestern ist eine neue Umfrage des ‚Kommunal‘ Magazin erschienen. Diese bestätigt unsere Erfahrungen, dass Hass und Bedrohungen im letzten Jahr nochmals mehr geworden sind. Wir intensivieren in diesem Jahr unsere Arbeit, Menschen in der Kommunalpolitik besser darauf vorzubereiten, Hilfsangebote und Bewältigungsstrategien besser zu verbreiten.
Hier sind die Ergebnisse der Umfrage zu finden.
Nach langem Ringen wurde das Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet am 30. März 2021 vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier ausgefertigt. Durch das Gesetzespaket ändert sich einiges:
Unter anderem gibt es an verschiedenen Stellen deutliche Strafschärfungen. Fortan sind auch die Drohung mit Körperverletzungen, sexuellen Übergriffen oder Straftaten gegen Sachen von bedeutendem Wert (z.B. die Ankündigung, das Auto anzustecken) als Straftaten verfolgbar. Antisemitische Tatmotive werden zudem ausdrücklich als strafschärfende Beweggründe genannt (§ 46 Abs. 2 StGB). Für den Straftatbestand der Beleidigung wurde der Strafrahmen angehoben. Hier kann nunmehr auch mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten des Inhalts begangen wird.
Gute Nachrichten gibt es für alle Kommunalpolitiker*innen: Diese werden jetzt ausdrücklich durch § 188 StGB geschützt, der sich gegen Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens richtet. Von Beleidigung und Bedrohung Betroffene können nun auch leichter eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen.
Weitreichende Bedeutung hat das Gesetzespaket für die sozialen Netzwerke. Strafbare Postings müssen künftig nicht nur gelöscht, sondern in bestimmten schweren Fällen auch dem Bundeskriminalamt gemeldet werden, damit dieses die Strafverfolgung sicherstellen kann. Hierzu gehören unter anderem die Straftatbestände der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und die Belohnung und Billigung von Straftaten. Diese Meldepflicht gilt allerdings erst ab dem 01. Februar 2022.
Politisch motivierte verbale und tätliche Gewalt gegen Mandatsträger*innen nimmt zu – gerade auch gegenüber den etwa 191.000 politisch Aktiven auf der kommunalen Ebene. Dies hat die Böll-Stiftung in einer umfangreichen Studie festgestellt, für die fast 300 Kommunalpolitiker*innen in ganz Deutschland befragt wurden. Das Resultat: Beleidigungen gehören zum Alltag, die Zahl von Drohungen und tätlichen Übergriffen steigt. Gewalt gegen Kommunalpolitiker*innen werde damit zu einem schwerwiegenden gesellschaftlichen Problem, resümiert die Stiftung. Die Studie finden Sie hier.
Wichtiger Artikel, mit traurigen Entdeckungen: Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass im Jahr 2020 im Gegensatz zum Vorjahr 57 % mehr politisch motivierte Straftaten gegen Politiker*innen ausgeübt wurden – davon stammen etwa die Hälfte aus der Reichsbürgerszene. Grundlagen sind Angaben des Bundesinnenministerium nach der Anfrage aus dem Bundestag. Es wird prognostiziert, dass wir mit einem weiteren Anstieg in im Superwahljahr 2021 rechnen müssen, da sich im Vorfeld von Wahlen politisch motivierte Straftaten tendenziell vermehren. Mehr dazu finden Sie hier.
Der Mord an Dr. Walter Lübcke hat uns im Jahr 2019 zur Vorbereitung der Gründung von Starke Demokratie e. V. gebracht, die dann Anfang 2020 vollzogen wurde. Heute wurde gegen den Mörder das Urteil gesprochen. Hier mehr dazu.
Zufällig war dieser Tag auch ein wichtiger Tag für unsere eigene Arbeit! Unser erster Workshop „Gut vorbereitet auf Hass und Bedrohung in Amt und Privatleben“ fand heute Abend für die angemeldeten ehrenamtlichen Bürgermeister*innen aus Schleswig-Holstein statt. Viele andere, die über unseren Partner Hermann Ehlers Stiftung und weitere Partner eingeladen worden waren, mussten wir auf spätere Termine vertrösten. Hier die gemeinsame Pressemitteilung.