Alle News aus: Nachrichten

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Förderung durch die ZEIT STIFTUNG BUCERIUS

Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass die ZEIT-STIFTUNG BUCERIUS neben der NORDMETALL-STIFTUNG nun auch unsere Vereinsaktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.
Ziel des Projektes ist es, die Kommunalpolitik vor Ort bedarfsgerecht zu fördern und zu unterstützen.

Das Projekt umfasst:

  • Durchführung von Unterstützungsangeboten für kommunalpolitisch Aktive
  • Etablierung einer lokalen Ansprechperson für die Repräsentanz im Bundesland
  • Ansprache der Zivilgesellschaft zur aktiven Mitarbeit im Verein

Koordination des Projektes: Nicolas Bahr
Geleitet wird dieses Projekt vom Politikwissenschaftler Nicolas Bahr aus Rostock.
Nicolas Bahr (28) war zuvor als Journalist bei den Norddeutschen Neuesten Nachrichten tätig.

In der ersten Projektphase konzentriert er sich darauf, die Angebote von Starke Demokratie e.V. in Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen, Workshops und andere Formate zu organisieren sowie ein Netzwerk von Ehrenamtlichen aufzubauen.

Wir freuen uns über die neue Unterstützung und sind gespannt auf die kommenden Aktivitäten und Entwicklungen in Mecklenburg-Vorpommern!

Förderung durch die NORDMETALL-Stiftung

Bildquelle: NORDMETALL-Stiftung

Die NORDMETALL-Stiftung unterstützt Starke Demokratie e.V. mit einer Förderung zur gezielten Unterstützung der Kommunalpolitik in Mecklenburg-Vorpommern


Wir freuen uns sehr bekannt zu geben, dass die NORDMETALL-Stiftung unseren Verein mit einer Struktur- und Projektförderung unterstützt, um die wirkungsvolle Bekämpfung der Folgen von Hassbotschaften, Anfeindungen und Gewalt gegen Kommunalpolitiker*innen in den norddeutschen Bundesländern voranzutreiben.

Mit der Zuwendung werden wir die landesspezifischen Informations- und Unterstützungsangebote für Menschen, die sich in der Kommunalpolitik engagieren (wollen), zur Vorbereitung auf den Umgang mit Hassbotschaften und Gewalt bei der Amts- und Mandatsausübung weiter auf- und ausbauen.

Die Aktivitäten zielen insbesondere darauf ab, negative Folgen wie Mandatsverzicht, Einschränkung des politischen Diskurses oder Nachwuchsmangel abzumildern. 
Im Rahmen der Förderung werden wir auch den Ausbau unserer Vereinsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben, um die Kommunalpolitik vor Ort bedarfsgerecht zu unterstützen. Dies umfasst unter anderem die Etablierung einer lokalen Ansprechperson für die Repräsentanz im Bundesland sowie die Ansprache der Zivilgesellschaft zur aktiven Mitarbeit im Verein.

Aktuell sind wir auf der Suche nach haupt- und ehrenamtlicher Unterstützung für unsere Vereinstätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Workshop mit der Friedrich-Ebert-Stiftung Sachsen-Anhalt

Auch in diesem Jahr bieten wir weiterhin unsere Online-Workshops zum Thema „Gut vorbereitet auf Hass und Bedrohung“ für Kommunalpolitiker*innen und Interessierte an!

Am Dienstag, den 17.01.2023 von 18:00-20:30 Uhr veranstalten wir gemeinsam mit dem Landesbüro der Friedrich-Ebert-Stiftung in Sachsen-Anhalt ein Online-Training, in dem wir Kommunalpolitiker*innen nicht nur aufklären, sondern ihnen insbesondere auch präventive Maßnahmen sowie Anlaufstellen bei Hass und Gewalt darlegen.

Die Anmeldung erfolgt hier.

Sieg für Renate Künast

Ein Sieg für Renate Künast und alle von Hate Speech betroffenen Menschen in der Kommunalpolitik. Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun in dem Verfahren, das Renate Künast aufgrund von auf Facebook geäußerten Hasskommentaren anstrengte und hob die Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf. Frau Künast klagte auf Herausgabe der Daten der Kommentierenden, um diese auch auf zivilrechtlichem Wege verfolgen zu können. Diese Klagen wiesen die Berliner Zivilgerichte teilweise ab.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verletzten die zivilgerichtlichen Urteile Künasts Persönlichkeitsrecht aufgrund der mangelnden Abwägung mit der Meinungsfreiheit der Kommentierenden. Die Berliner Gerichte müssen nun unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts neu entscheiden.

Gesetzgeber verschärft weiter das Strafrecht: Feindeslisten, verhetzende Beleidigung und Cyber-Stalking werden strafbar

Kurz vor Ende der Legislaturperiode haben der Bundestag und der Bundesrat weitere Strafrechtsverschärfungen auf den Weg gebracht, die auch von Hass und Hetze betroffenen KommunalpolitikerInnen zu Gute kommen dürften. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten“ sollen nun diejenigen geschützt werden, deren persönliche Daten (z.B. Adresse, Name oder Fotografien) veröffentlicht werden. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich erkannt, dass solche Veröffentlichungen häufig mit subtilen Äußerungen (z.B. „man sollte diese Person besuchen gehen“) verknüpft werden, ohne dass konkrete Drohungen ausgesprochen werden. Künftig wird daher in einem neuen § 126a StGB das öffentliche Verbreiten von personenbezogenen Daten unter Strafe gestellt, welches geeignet ist, die betroffene Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr bestimmter Straftaten (z.B. Körperverletzung oder Sachbeschädigung von bedeutendem Wert) auszusetzen. Des Weiteren soll auch die „verhetzende Beleidigung“ nunmehr in einem neu geschaffenen § 192a StGB gesondert berücksichtigt werden. Er erfasst Inhalte, die eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung, bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden und hierdurch die Menschenwürde der betroffenen Personen verletzen können. Schließlich soll noch der Straftatbestand der „Nachstellung“ (§ 238 StGB) künftig Fälle von „Cyber-Stalking“ durch Benennung von „Cyberstalking-Handlungen“ ausdrücklich erfassen. Zur besseren Verfolgbarkeit wurden auch die Strafbarkeitsschwellen an dieser Stelle herabgesetzt.

‚Stark im Amt‘

Mit einer eindrucksvollen Rede hat Bundespräsident Steinmeier heute das Portal Stark im Amt eröffnet. „‚Stark im Amt’ ist der Beweis, dass wir als Gesellschaft nicht hilflos sind, wenn es um den Schutz unserer Kommunalpolitiker geht.“ Deshalb freuen wir uns umso mehr, dass auch unser Verein einen Beitrag zur Arbeit des Portals liefern darf.
Komplementär zum Portal bieten wir Workshops für Kommunal-poliitker*nnen an, um sie gegen Hass und Bedrohungen zu stärken.

 https://www.stark-im-amt.de/netzwerk/netzwerk-info/anbieter/starke-demokratie-ev/  

Es gibt eine neue Kommunalstudie

Gestern ist eine neue Umfrage des ‚Kommunal‘ Magazin erschienen. Diese bestätigt unsere Erfahrungen, dass Hass und Bedrohungen im letzten Jahr nochmals mehr geworden sind. Wir intensivieren in diesem Jahr unsere Arbeit, Menschen in der Kommunalpolitik besser darauf vorzubereiten, Hilfsangebote und Bewältigungsstrategien besser zu verbreiten.
Hier sind die Ergebnisse der Umfrage zu finden.

Gute Nachricht: Gesetzespaket gegen Hasskriminalität im Internet tritt am 03.04.2021 in Kraft

Nach langem Ringen wurde das Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet am 30. März 2021 vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier ausgefertigt. Durch das Gesetzespaket ändert sich einiges:
Unter anderem gibt es an verschiedenen Stellen deutliche Strafschärfungen. Fortan sind auch die Drohung mit Körperverletzungen, sexuellen Übergriffen oder Straftaten gegen Sachen von bedeutendem Wert (z.B. die Ankündigung, das Auto anzustecken) als Straftaten verfolgbar. Antisemitische Tatmotive werden zudem ausdrücklich als strafschärfende Beweggründe genannt (§ 46 Abs. 2 StGB). Für den Straftatbestand der Beleidigung wurde der Strafrahmen angehoben. Hier kann nunmehr auch mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten des Inhalts begangen wird.
Gute Nachrichten gibt es für alle Kommunalpolitiker*innen: Diese werden jetzt ausdrücklich durch § 188 StGB geschützt, der sich gegen Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens richtet. Von Beleidigung und Bedrohung Betroffene können nun auch leichter eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen.
Weitreichende Bedeutung hat das Gesetzespaket für die sozialen Netzwerke. Strafbare Postings müssen künftig nicht nur gelöscht, sondern in bestimmten schweren Fällen auch dem Bundeskriminalamt gemeldet werden, damit dieses die Strafverfolgung sicherstellen kann. Hierzu gehören unter anderem die Straftatbestände der Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und die Belohnung und Billigung von Straftaten. Diese Meldepflicht gilt allerdings erst ab dem 01. Februar 2022. 

Studie zur Realität in der Kommunalpolitik: „Beleidigt und bedroht“ von der Heinrich Böll Stiftung

Politisch motivierte verbale und tätliche Gewalt gegen Mandatsträger*innen nimmt zu – gerade auch gegenüber den etwa 191.000 politisch Aktiven auf der kommunalen Ebene. Dies hat die Böll-Stiftung in einer umfangreichen Studie festgestellt, für die fast 300 Kommunalpolitiker*innen in ganz Deutschland befragt wurden. Das Resultat: Beleidigungen gehören zum Alltag, die Zahl von Drohungen und tätlichen Übergriffen steigt. Gewalt gegen Kommunalpolitiker*innen werde damit zu einem schwerwiegenden gesellschaftlichen Problem, resümiert die Stiftung. Die Studie finden Sie hier.