Ein Sieg für Renate Künast und alle von Hate Speech betroffenen Menschen in der Kommunalpolitik. Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun in dem Verfahren, das Renate Künast aufgrund von auf Facebook geäußerten Hasskommentaren anstrengte und hob die Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf. Frau Künast klagte auf Herausgabe der Daten der Kommentierenden, um diese auch auf zivilrechtlichem Wege verfolgen zu können. Diese Klagen wiesen die Berliner Zivilgerichte teilweise ab.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verletzten die zivilgerichtlichen Urteile Künasts Persönlichkeitsrecht aufgrund der mangelnden Abwägung mit der Meinungsfreiheit der Kommentierenden. Die Berliner Gerichte müssen nun unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts neu entscheiden.
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