Mit den beschlossenen Änderungen – insbesondere des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG ) – wird der Schutz vor Hass, Hetze, Drohung und Beleidigung im Internet weiter verbessert. Künftig wird bereits die Drohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit (z.B. Drohung mit gefährlicher Körperverletzung), sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit oder Sachen von bedeutendem Wert als Bedrohung strafbar sein. Zudem wurde der Straftatbestand der „Üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ (§ 188 StGB) dergestalt erweitert, dass auch Politikerinnen und Politiker auf Kommunalebene geschützt werden. Endlich! Das Strafmaß für Öffentliche Beleidigungen, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, wurde nun im Höchstmaß auf zwei Jahren Freiheitsstrafe erhöht. Flankiert werden die Änderungen im StGB durch Änderungen im NetzDG. Die Anbieter sozialer Netzwerke werden dadurch verpflichtet, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte samt IP-Adresse an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden sind. Das BKA soll die von den Anbietern erhaltenen Informationen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Das Gesetz soll voraussichtlich zum 01. Januar 2021 in Kraft treten. Für die Meldepflichten ist eine dreimonatige Übergangszeit vorgesehen.
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