Die nächsten Termine für unsere Online-Sprechstunden mit den Sicherheitsbehörden:
Berlin: 07. Mai 18 – 19:30 Uhr
Niedersachsen: 13. Mai 18 – 19:30 Uhr
Hamburg: 13. Mai 18 – 19:30 Uhr
Was mache ich mit einem beleidigenden Kommentar unter meinem Social-Media-Post? Wie kann ich auf Angriffe auf mein Parteibüro reagieren? Viele kommunalpolitisch Aktive in Deutschland wie auch Niedersachsen haben solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht.
Damit Sie in solchen Situationen angemessen handeln können, möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihre Fragen und Erfahrungen mit Expert*innen der Strafverfolgungsbehörden in Niedersachsen zu diskutieren. Gemeinsam mit unseren Referent*innen wollen wir u. a. auf folgende Fragen eingehen:
- Ist das Erlebte strafrechtlich relevant?
- An wen müssen Sie sich wenden, um Unterstützung zu erhalten?
- Wie erhalten Sie Auskunft über den Ermittlungsstand?
- Wann und wie können Sie als Nebenkläger*in auftreten?
- Welche Wünsche haben Sie an die Strafverfolgungsbehörden? Wir möchten Sie ermutigen, aktiv an dieser Veranstaltung teilzunehmen und Ihre Fragen und Anliegen einzubringen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie bereits betroffen waren oder nicht. Ihre Erfahrungen und Fragen sind wichtig, um gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten und den Schutz von allen politisch engagierten Personen zu verbessern
Anmelden können Sie sich per Mail an: veranstaltung@starkedemokratie.de
Bitte geben Sie in der Mail an, für welche Sprechstunde in welchem Bundesland Sie sich anmelden möchten.
Personen, die extrem rechten und/oder rassistischen Parteien, Organisationen oder Szenen angehören bzw. bereits in der Vergangenheit durch rassistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Zu den extrem Rechten und/oder rassistischen Parteien und Organisationen rechnen solche, die Gegenstand einer Berichterstattung in einem Verfassungsschutzbericht im Kapitel Rechtsextremismus sind, oder die beim Verfassungsschutz als entsprechendes „Beobachtungsobjekt“ eingestuft werden. Auch während unserer Veranstaltungen behalten wir uns vor, Teilnehmende entsprechend dieser Kriterien auszuschließen. Dazu gehören auch störende Handlungen im Allgemeinen.