Mit den beschlossenen Änderungen – insbesondere des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG ) – wird der Schutz vor Hass, Hetze, Drohung und Beleidigung im Internet weiter verbessert. Künftig wird bereits die Drohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit (z.B. Drohung mit gefährlicher Körperverletzung), sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit oder Sachen von bedeutendem Wert als Bedrohung strafbar sein. Zudem wurde der Straftatbestand der „Üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ (§ 188 StGB) dergestalt erweitert, dass auch Politikerinnen und Politiker auf Kommunalebene geschützt werden. Endlich! Das Strafmaß für Öffentliche Beleidigungen, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, wurde nun im Höchstmaß auf zwei Jahren Freiheitsstrafe erhöht. Flankiert werden die Änderungen im StGB durch Änderungen im NetzDG. Die Anbieter sozialer Netzwerke werden dadurch verpflichtet, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte samt IP-Adresse an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden sind. Das BKA soll die von den Anbietern erhaltenen Informationen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Das Gesetz soll voraussichtlich zum 01. Januar 2021 in Kraft treten. Für die Meldepflichten ist eine dreimonatige Übergangszeit vorgesehen.
Vielleicht gefällt dir auch
Die Hertie-Stiftung hat einen Bereich Demokratie Stärken, der wichtige Projekte in diesem Bereich betreibt. Die bundesweit profilierte Journalistin Elisabeth Niejahr verantwortet die […]
Politisch motivierte verbale und tätliche Gewalt gegen Mandatsträger*innen nimmt zu – gerade auch gegenüber den etwa 191.000 politisch Aktiven auf der kommunalen […]
Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass die ZEIT-STIFTUNG BUCERIUS neben der NORDMETALL-STIFTUNG nun auch unsere Vereinsaktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Ziel des […]
Die Übergriffe auf Politiker nehmen zu. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass sie nicht nur verbalem Hass ausgesetzt sind. Die „Reichsbürger“ spielen eine […]