Kommunalpolitik wirkt direkt in deinen Alltag hinein und genau dort kannst du selbst aktiv werden. Nachdem in den letzten beiden Blogbeiträgen zu den Grundlagen der Kommunalpolitik klar geworden ist, welche Aufgaben Kommunen übernehmen und wie ihre Entscheidungen entstehen, geht es nun darum, wie du dich beteiligen kannst.
Wer darf eigentlich kommunal wählen?
Das Kommunalwahlrecht ist besonders niedrigschwellig: Wählen darf, wer mindestens 16 Jahre alt ist (in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen ab 18 Jahren), in der Kommune wohnt und die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt. Gerade EU-Bürger*innen können so vor Ort mitentscheiden – auch ohne deutschen Pass.
Wie wird man Ratsmitglied?
Ein Ratsmandat steht vielen offen. Voraussetzungen sind in der Regel Volljährigkeit, Wohnsitz in der Kommune und Wahlberechtigung. Kandidieren kannst du über eine Partei oder Wählergemeinschaft – oder als Einzelperson mit Unterstützungsunterschriften. Gewählte Ratsmitglieder entscheiden anschließend ehrenamtlich über lokale Themen wie Verkehr, Schulen oder Kulturangebote.
Engagement ohne Amt
Nicht alle möchten ein politisches Mandat übernehmen. Alternativen gibt es viele: Bürgerinitiativen setzen sich für konkrete Anliegen wie Grünflächen oder Verkehrssicherheit ein. Über Einwohner*innenanträge oder Bürgerbegehren können Themen direkt in den Rat eingebracht werden. Und auch im Ehrenamt – ob im Verein, in sozialen Projekten oder in der Nachbarschaft – gestaltest du deine Kommune aktiv mit.
Kommunale Beteiligung ist vielseitig und nah. Je mehr sich einbringen, desto lebendiger und demokratischer wird das Zusammenleben vor Ort.